Nachtrag zum Zeitwert bei Gepäckschäden (1.1)

Ich habe einen wichtigen Aspekt nicht komplett behandelt, bei der Ermittlung des Zeitwert mit der Methode 1: “Lineare Abschreibung”. Was passiert, wenn man keinen Kaufbeleg mehr hat?

Die Lösung ist eigentlich denkbar einfach. Man sucht einen Koffer aus einem Onlineshop heraus. Das ausgewählte Gepäckstück sollte in dem eigenen Koffer sehr ähnlich sein. Also Marke des Koffers, die Größe und die Art des Koffers (Trolley, Sporttasche, Rucksack etc.) sollten passen.

Anschließend mit dem Preis die Methode der linearen Abschreibung durchführen.

Die Vorlage und den Ausdruck aus dem Koffershop sollte man dem Schreiben beifügen, in dem die Vorgehensweise auch begründet wird. Sonst kann sich der Sachbearbeiter der Versicherung nicht in die Argumentation versetzen und schaltet auf stur.

Es gibt einige Internetseiten, die auf Koffer und Gepäck spezialisiert sind. Dort findet man ein Vergleichmodell und kann sich u.U. auch gleich einen neuen Koffer kaufen. Einige Seiten sind hier aufgelistet:


Markenkoffer.de*
Taschenkaufhaus.de*
http://www.koffer-direkt.de*

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1 Kommentar zu „Nachtrag zum Zeitwert bei Gepäckschäden (1.1)“

  • Steffen sagt:

    Manchmal liegt die einfachste Lösung so nah und man denkt garnicht daran. Danke für den Tip!

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