Zeitwert bei Gepäckschäden ermitteln (2)

In einem vorangegangenen Artikel habe ich eine Möglichkeit aufgezeigt, wie man den Zeitwert eines Gepäckstücks einfach ermitteln kann. Diese Methode 1 zur Zeitwertermittlung ist vergleichbar mit der linearen Abschreibung, die Unternehmen und Freiberufler gerne anwenden. Es gibt jedoch eine weitere Möglichkeit, den Zeitwert eines Koffers oder Rucksacks zu ermitteln. Diese Methode nenne ich „Vergleichwertverfahren“.

Ich finde persönlich diese Methode viel besser, jedoch erfordert sie ein etwas mehr Aufwand. Könnte sich jedoch u.U. lohnen, da der Zeitwert viel Höher angesetzt werden kann. Die Methode bedient sich dem Vergleich mit anderen Koffern.

Beispiel:
Ich hatte mir vor 3 Jahren einen Deuter Rucksack Giga II gekauft. Damals kostete der Rucksack 90 Euro. Wenn man nun die lineare Abschreibung anwendet, könnte man bei 10 Jahren Nutzdauer einen Restwert von 63 Euro (=90 – 27 Euro; 27 Euro = 3 Jahre x 9 Euro Abschreibewert) ermitteln.

Das Vergleichwertverfahren geht anders vor. Um den Wert meines Rucksacks zu ermitteln, schaue ich in Kleinanzeigenportalen um. Hier kann man Anzeigen finden, in denen ein ähnlicher Koffer oder Rucksack verkauft wird. Die Preise orientieren sich eher am Markt und sind praktische Preise und nicht ein theoretischer Preis, der durch die lineare Abschreibung geliefert wird. Diese Portale können dafür ganz hilfreich sein:

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Wichtig ist, dass man nun einige Angebote raussucht, diese dann ausdruckt und als Anlage zu seinem Schreiben befügt. Außerdem sollte ein Hinweis vorhanden sein, der erläutert, wieso man nun einen Kleinanzeigen-Ausdruck beigefügt hat. Meine Empfehlung hierzu ist die Auflistung der Merkmale des eigenen Gepäckstücks mit dem Vergleichgepäck. Daher sollten sich Marke, Größe, Alter und Gebrauchszustand in etwa mit dem eigenen Koffer decken.

Was aber, wenn man seinen Koffer nicht in solchen Kleinanzeigenportalen findet? Dann sollte man einen ähnlichen Koffer raus suchen. Dabei sollten Marke und Größe wenigstens sich decken. Hierzu kann man zwar einen Hinweis geben, muss man m.E. aber nicht, da man dieses mit dem eigenen Zeitaufwand begründen kann und den Aufwand der Beweißsführung als Unschuldiger mehr als hinreichend betrieben hat.

Ich gehe davon aus, dass jede Fluggesellschaft bereit ist, diesen Vergleich zu führen.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft dieses Vorgehen überhaupt nicht anerkennt? Hierzu gibt es nun eine andere Methode, die ich eigentlich nur noch als letzten Weg dazu sehe. Aber dazu im dritten Teil zur Zeitwertberechnung bei Gepäckschäden. Ich nenne diesen Weg „Konstruktive Konfrontation“.

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2 Gedanken zu “Zeitwert bei Gepäckschäden ermitteln (2)


  1. Ganz im Gegenteil, ich bin eher der Meinung das eine Fluggesellschaft mit aller Macht versuchen wird, sich dagegen zu wehren. Denn die Versuchen auch mit allen Mitteln nicht zahlen zu müssen!


  2. Rene
    Du hast nur bedingt Recht. Die Fluggesellschaften wollen das an ihre Versicherungen weiterleiten. Sind aber bei der Regulierung des Schadens sehr hemdsärmelig. Man könnte auch sagen „bemüht“. Und dafür gibt es eine 4 in der Schule.

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